Nutzniessung von Immobilien haben einen grossen Einfluss auf den Verkehrswert einer Immobilie, aus diesem Grund ist ein solcher Entscheid sehr genau zu analysieren und alle Konsequenzen zu bedenken. Wir bewerten Liegenschaften unter Nutzniessung und beraten Kunden im Zusammenhang der Objektrelevanten Fragen, welche eine solche Personaldienstbarkeit errichten lassen möchten. Wir haben eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte erstellt und mit den Vorgaben des im ZGB erlassenen Gesetzestext ergänzt.
Die Nutzniessung ist eine Personaldienstbarkeit welche den Berechtigten (natürliche oder juristische Person) den vollen Genuss des Nutzniessungsgegenstandes verleiht.
Die Nutzniessung endet zwingend mit dem Tod einer natürlichen berechtigten Person oder der Auflösung bei juristischer Person wobei die Nutzniessung höchstens 100 Jahre dauern kann.
Der Nutzniesser hat das Grundstück im Rahmen des „gewöhnlichen Unterhaltes“ zu erhalten, auszubessern und zu erneuern. Dies entspricht in etwa den Pflichten eines Mieters. Die Vorkehrungen und Arbeiten am Nutzniessungsobjekt obliegt dem Eigentümer und ist auch nur diesem gestattet. Bei ausbleibender Reparatur oder Erneuerung, kann der Nutzniesser dies auf Kosten des Eigentümers in Auftrag geben.