Wohnrechte haben einen grossen Einfluss auf den Verkehrswert einer Immobilie, aus diesem Grund ist ein solcher Entscheid sehr genau zu analysieren und alle Konsequenzen zu bedenken. Wir bewerten Liegenschaften unter Wohnrecht und beraten Kunden welche ein solches errichten lassen möchten. Wir haben eine Zusammenfassung der Wohnrechtsrelevanten Fragen erstellt und mit den Vorgaben des im ZGB erlassenen Gesetzestext ergänzt.
Ein Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit welche den Berechtigten (natürliche Person/en) die Befugnis gibt ein Gebäude oder Gebäudeteil zu bewohnen. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Der Berechtigte kann das Wohnrechtsobjekt weder verpachten noch vermieten, es ist zu Eigennutzung gedacht.
Ist das Wohnrecht nicht ausschliesslich auf eine Person beschränkt, kann der Wohnberechtigte seine Familien bei sich aufnehmen.